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   BVerwG, 01.10.1970 - VIII C 137.69   

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https://dejure.org/1970,566
BVerwG, 01.10.1970 - VIII C 137.69 (https://dejure.org/1970,566)
BVerwG, Entscheidung vom 01.10.1970 - VIII C 137.69 (https://dejure.org/1970,566)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Oktober 1970 - VIII C 137.69 (https://dejure.org/1970,566)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • ArgeLandentwicklung

    Beschwerdebescheid; Einschreiben; Zustellung; Zustellung durch die Post

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

  • Wolters Kluwer

    Prüfung eines geltend gemachten Zurückstellungsgrundes trotz Fehlens eines selbstständigen Zurückstellungsantrages bei Anfechtung eines Einberufungsbescheides - Keine Zurückweisung der Anfechtung eines Einberufungsbescheides aus Zurückstellungsgründen mit Gründen einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VwGO § 4 Abs. 1, § 11 Abs. 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 36, 127
  • NJW 1971, 446
  • MDR 1971, 419
  • MDR 1971, 73
  • MDR 1973, 419
  • DÖV 1970, 863
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 104.69

    Zurückstellung von Ingenieurschülern - § 12 Abs. 4 Nr. 3a WPflG, Selbstbindung

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1970 - VIII C 137.69
    Bei Anwendung von § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 WpflG sind anders lautende - auch den Wehrpflichtigen günstigere - Verwaltungsvorschriften als unbeachtlich anzusehen (BVerwGE 34, 278); die vom Kläger herangezogenen und für Wehrdienstpflichtige erlassenen Verwaltungsvorschriften sind deshalb auch im vorliegenden Fall unerheblich, ohne daß es auf die Frage ihrer entsprechenden Anwendbarkeit auf Ersatzdienstpflichtige ankommen kann.
  • BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 112.67

    Zurückstellung vom Wehrdienst zwecks Weiterführung der Ausbildung - Einberufung

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1970 - VIII C 137.69
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 31, 318 [322] und 34, 155) ist die Ausbildung in einem Ausbildungsabschnitt nur dann "weitgehend gefördert", wenn der Auszubildende mindestens ein Drittel der für den Ausbildungsabschnitt vorgeschriebenen oder regelmäßig erforderlichen Ausbildungszeit erreicht hat; so lag es hier nicht.
  • BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 37.67

    Beschränkung des Rechtsstreits auf die Erledigungsfrage bei nur einseitiger

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1970 - VIII C 137.69
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 31, 318 [322] und 34, 155) ist die Ausbildung in einem Ausbildungsabschnitt nur dann "weitgehend gefördert", wenn der Auszubildende mindestens ein Drittel der für den Ausbildungsabschnitt vorgeschriebenen oder regelmäßig erforderlichen Ausbildungszeit erreicht hat; so lag es hier nicht.
  • BVerwG, 29.06.1967 - VIII C 33.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1970 - VIII C 137.69
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu §§ 12 Abs. 4, 21, 33 des Wehrpflichtgesetzes - WpflG -, jetzt geltend in der Fassung vom 28. September 1969 (BGBl. I S. 1773), sind die bei Anfechtung eines Einberufungsbescheides geltend gemachten Zurückstellungsgründe auch dann zu prüfen, wenn ein selbständiger Zurückstellungsantrag fehlt (vgl. BVerwGE 27, 257 [260]); verneint die Widerspruchsbehörde das Vorliegen des Zurückstellungsgrundes, so ist diese Frage auch im anschließenden Verwaltungsprozeß zu prüfen.
  • BVerwG, 16.07.1970 - VIII C 199.67

    Sachliche Nachprüfbarkeit unanfechtbar ablehnender beschiedener

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1970 - VIII C 137.69
    Werden Einberufungsbescheide mit Zurückstellungsgründen angefochten, die bereits in einem anhängig gewesenen und durch unanfechtbaren Bescheid abgeschlossenen Zurückstellungsverfahren verneint worden waren, so bedarf es keiner erneuten Prüfung dieser Gründe; das ergibt sich schon aus allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts (vgl. Urteil vom 16. Juli 1970 - BVerwG VIII C 199.67 -).
  • VG Augsburg, 21.01.2020 - Au 8 S 19.1917

    Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO - Anordnung der sofortigen Vollziehung

    Wird der Brief - wie hier - nicht abgeholt, so liegt grundsätzlich kein Zugehen im Rechtssinn vor (BVerwG, U.v. 1.10.1970 - VIII C 137.69 - BVerwGE 36, 127; BayVerfGH, B.v. 30.10.1981 - Vf. 128-VI-80 - NJW 1982, 2661).
  • VG Gelsenkirchen, 21.12.2018 - 9a L 2160/18

    Asyl; Folgeverfahren; Einstellung; Zustellung; Einschreiben

    BVerwG, Urteil vom 1. Oktober 1970 - VIII C 137.69 -, juris, Ls.; VG Düsseldorf, Urteil vom 18. Januar 2013 - 17 K 6052/12.A -, Rn. 22, juris; VG Augsburg, Urteil vom 08. Juni 2011 - Au 6 K 11.30166 -, Rn. 36, juris; Kopp/Ramsauer, VwVfG § 41 Rn. 72.
  • OVG Sachsen, 24.05.2005 - 4 B 170/04

    Vertriebene, Spätaussiedler, Aufnahmeverfahren, Sprache, Bekenntnis,

    Rechtsgrundlage für den Anspruch auf Ausstellung von Vertriebenenausweisen - der durch die Ablehnungsentscheidungen vom 16.2.1995 schon deshalb nicht unanfechtbar abgelehnt wurde, weil diese als Einschreiben mit Rückschein zuzustellenden Entscheidungen nicht durch eine Niederlegung zugestellt werden konnten (sh. dazu: BVerwG, Urt. v. 1.10.1970, NJW 1971, 446) - ist nach § 100 Abs. 1 und 2 Satz 1 BVFG die Regelung in § 15 BVFG i.d.F. des Aussiedleraufnahmegesetzes vom 28.6.1990 (BGBl. I S. 1247), da die statusbegründenden Tatbestände hier vor dem 1.1.1993 entstanden sind.
  • BVerwG, 20.02.1980 - 8 C 63.78

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines

    Hier wurde aber der Einberufungsbescheid durch eingeschriebenen Brief zugestellt (BVerwGE 36, 127 [129]).
  • VGH Hessen, 24.03.2004 - 2 Q 34/04
    Eine derartige Verfahrensweise erfüllt nicht die Voraussetzungen einer Zustellung durch Einschreiben nach den Bestimmungen des Verwaltungszustellungsgesetzes, da die Vorschriften über die Ersatzzustellung (§ 11 Abs. 3 VwZG) auf die Fälle der Zustellung nach § 4 VwZG weder unmittelbar noch entsprechend anzuwenden sind (BVerwG, Urteil vom 1. Oktober 1970 - VIII C 137.69 -, BVerwGE 36, 127; Urteil vom 27. Mai 1983 - 7 C 79.81 -, NJW 1983, 2344, m. w. N.).
  • BVerwG, 30.04.1971 - VIII C 18.69

    "Widerruf" eines Einberufungsbescheids - Erledigung des Rechtsstreits in der

    Bei einer solchen Lage ist auch das Bundesverwaltungsgericht bisher davon ausgegangen, daß der Zustellungsfehler nur den Fristenlauf in Frage stellen kann (vgl. das Urteil vom 1. Oktober 1970 - BVerwG VIII C 137.69 - [MDV 1971, 73 = NJW 1970, 446 = DÖV 1970, 863]).
  • VG Berlin, 04.03.2020 - 3 K 815.18
    Es genügt nicht die Hinterlegung des Briefs im Postamt (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Oktober 1970, VIII C 137.69, juris).
  • VG Augsburg, 13.06.2012 - Au 3 S 12.777

    Vorläufiger Rechtsschutz; Häufung von Ordnungsmaßnahmen; Entlassung von der

    Dies gilt auch dann, wenn - wie hier der Fall - der Brief in der Zeit bis zur Rücksendung beim Postamt hinterlegt und der Adressat hiervon benachrichtigt war (vgl. BVerwG vom 27.5.1983 DÖV 1983, 1011 und vom 1.10.1970 BVerwGE 36, 127; Engelhardt/App, VwVG/VwZG, Kommentar, 9. Aufl. 2011, RdNr. 10 zu § 4 VwZG).
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