Rechtsprechung
BVerwG, 01.10.1970 - VIII C 137.69 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- ArgeLandentwicklung
Beschwerdebescheid; Einschreiben; Zustellung; Zustellung durch die Post
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Prüfung eines geltend gemachten Zurückstellungsgrundes trotz Fehlens eines selbstständigen Zurückstellungsantrages bei Anfechtung eines Einberufungsbescheides - Keine Zurückweisung der Anfechtung eines Einberufungsbescheides aus Zurückstellungsgründen mit Gründen einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Köln, 06.11.1968 - 5 K 1900/68
- BVerwG, 11.09.1969 - VIII B 5.69
- BVerwG, 01.10.1970 - VIII C 137.69
Papierfundstellen
- BVerwGE 36, 127
- NJW 1971, 446
- MDR 1971, 419
- MDR 1971, 73
- MDR 1973, 419
- DÖV 1970, 863
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 104.69
Zurückstellung von Ingenieurschülern - § 12 Abs. 4 Nr. 3a WPflG, Selbstbindung …
Auszug aus BVerwG, 01.10.1970 - VIII C 137.69
Bei Anwendung von § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 WpflG sind anders lautende - auch den Wehrpflichtigen günstigere - Verwaltungsvorschriften als unbeachtlich anzusehen (BVerwGE 34, 278); die vom Kläger herangezogenen und für Wehrdienstpflichtige erlassenen Verwaltungsvorschriften sind deshalb auch im vorliegenden Fall unerheblich, ohne daß es auf die Frage ihrer entsprechenden Anwendbarkeit auf Ersatzdienstpflichtige ankommen kann. - BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 112.67
Zurückstellung vom Wehrdienst zwecks Weiterführung der Ausbildung - Einberufung …
Auszug aus BVerwG, 01.10.1970 - VIII C 137.69
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 31, 318 [322] und 34, 155) ist die Ausbildung in einem Ausbildungsabschnitt nur dann "weitgehend gefördert", wenn der Auszubildende mindestens ein Drittel der für den Ausbildungsabschnitt vorgeschriebenen oder regelmäßig erforderlichen Ausbildungszeit erreicht hat; so lag es hier nicht. - BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 37.67
Beschränkung des Rechtsstreits auf die Erledigungsfrage bei nur einseitiger …
Auszug aus BVerwG, 01.10.1970 - VIII C 137.69
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 31, 318 [322] und 34, 155) ist die Ausbildung in einem Ausbildungsabschnitt nur dann "weitgehend gefördert", wenn der Auszubildende mindestens ein Drittel der für den Ausbildungsabschnitt vorgeschriebenen oder regelmäßig erforderlichen Ausbildungszeit erreicht hat; so lag es hier nicht. - BVerwG, 29.06.1967 - VIII C 33.67
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 01.10.1970 - VIII C 137.69
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu §§ 12 Abs. 4, 21, 33 des Wehrpflichtgesetzes - WpflG -, jetzt geltend in der Fassung vom 28. September 1969 (BGBl. I S. 1773), sind die bei Anfechtung eines Einberufungsbescheides geltend gemachten Zurückstellungsgründe auch dann zu prüfen, wenn ein selbständiger Zurückstellungsantrag fehlt (vgl. BVerwGE 27, 257 [260]); verneint die Widerspruchsbehörde das Vorliegen des Zurückstellungsgrundes, so ist diese Frage auch im anschließenden Verwaltungsprozeß zu prüfen. - BVerwG, 16.07.1970 - VIII C 199.67
Sachliche Nachprüfbarkeit unanfechtbar ablehnender beschiedener …
Auszug aus BVerwG, 01.10.1970 - VIII C 137.69
Werden Einberufungsbescheide mit Zurückstellungsgründen angefochten, die bereits in einem anhängig gewesenen und durch unanfechtbaren Bescheid abgeschlossenen Zurückstellungsverfahren verneint worden waren, so bedarf es keiner erneuten Prüfung dieser Gründe; das ergibt sich schon aus allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts (vgl. Urteil vom 16. Juli 1970 - BVerwG VIII C 199.67 -).
- VG Augsburg, 21.01.2020 - Au 8 S 19.1917
Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO - Anordnung der sofortigen Vollziehung
Wird der Brief - wie hier - nicht abgeholt, so liegt grundsätzlich kein Zugehen im Rechtssinn vor (BVerwG, U.v. 1.10.1970 - VIII C 137.69 - BVerwGE 36, 127; BayVerfGH, B.v. 30.10.1981 - Vf. 128-VI-80 - NJW 1982, 2661). - VG Gelsenkirchen, 21.12.2018 - 9a L 2160/18
Asyl; Folgeverfahren; Einstellung; Zustellung; Einschreiben
BVerwG, Urteil vom 1. Oktober 1970 - VIII C 137.69 -, juris, Ls.; VG Düsseldorf, Urteil vom 18. Januar 2013 - 17 K 6052/12.A -, Rn. 22, juris; VG Augsburg, Urteil vom 08. Juni 2011 - Au 6 K 11.30166 -, Rn. 36, juris; Kopp/Ramsauer, VwVfG § 41 Rn. 72. - OVG Sachsen, 24.05.2005 - 4 B 170/04
Vertriebene, Spätaussiedler, Aufnahmeverfahren, Sprache, Bekenntnis, …
Rechtsgrundlage für den Anspruch auf Ausstellung von Vertriebenenausweisen - der durch die Ablehnungsentscheidungen vom 16.2.1995 schon deshalb nicht unanfechtbar abgelehnt wurde, weil diese als Einschreiben mit Rückschein zuzustellenden Entscheidungen nicht durch eine Niederlegung zugestellt werden konnten (sh. dazu: BVerwG, Urt. v. 1.10.1970, NJW 1971, 446) - ist nach § 100 Abs. 1 und 2 Satz 1 BVFG die Regelung in § 15 BVFG i.d.F. des Aussiedleraufnahmegesetzes vom 28.6.1990 (BGBl. I S. 1247), da die statusbegründenden Tatbestände hier vor dem 1.1.1993 entstanden sind.
- BVerwG, 20.02.1980 - 8 C 63.78
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines …
Hier wurde aber der Einberufungsbescheid durch eingeschriebenen Brief zugestellt (BVerwGE 36, 127 [129]). - VGH Hessen, 24.03.2004 - 2 Q 34/04 Eine derartige Verfahrensweise erfüllt nicht die Voraussetzungen einer Zustellung durch Einschreiben nach den Bestimmungen des Verwaltungszustellungsgesetzes, da die Vorschriften über die Ersatzzustellung (§ 11 Abs. 3 VwZG) auf die Fälle der Zustellung nach § 4 VwZG weder unmittelbar noch entsprechend anzuwenden sind (BVerwG, Urteil vom 1. Oktober 1970 - VIII C 137.69 -, BVerwGE 36, 127; Urteil vom 27. Mai 1983 - 7 C 79.81 -, NJW 1983, 2344, m. w. N.).
- BVerwG, 30.04.1971 - VIII C 18.69
"Widerruf" eines Einberufungsbescheids - Erledigung des Rechtsstreits in der …
Bei einer solchen Lage ist auch das Bundesverwaltungsgericht bisher davon ausgegangen, daß der Zustellungsfehler nur den Fristenlauf in Frage stellen kann (vgl. das Urteil vom 1. Oktober 1970 - BVerwG VIII C 137.69 - [MDV 1971, 73 = NJW 1970, 446 = DÖV 1970, 863]). - VG Berlin, 04.03.2020 - 3 K 815.18 Es genügt nicht die Hinterlegung des Briefs im Postamt (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Oktober 1970, VIII C 137.69, juris).
- VG Augsburg, 13.06.2012 - Au 3 S 12.777
Vorläufiger Rechtsschutz; Häufung von Ordnungsmaßnahmen; Entlassung von der …
Dies gilt auch dann, wenn - wie hier der Fall - der Brief in der Zeit bis zur Rücksendung beim Postamt hinterlegt und der Adressat hiervon benachrichtigt war (vgl. BVerwG vom 27.5.1983 DÖV 1983, 1011 und vom 1.10.1970 BVerwGE 36, 127;… Engelhardt/App, VwVG/VwZG, Kommentar, 9. Aufl. 2011, RdNr. 10 zu § 4 VwZG).